Nach der Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung zum Corona-Lockdown wurde beschlossen, dass Auszubildende, VAB-Schülerinnen und -Schüler sowie BvB-Teilnehmende des Berufsbildungswerks Mosbach-Heidelberg zunächst in alternativen Lernformen ausgebildet und beschult werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar. Individuelle Ausnahmen sind in Notfällen selbstverständlich möglich. Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf!